Schulgeld
Schulen in freier Trägerschaft wirtschaften eigenständig und erhalten vom jeweiligen Bundesland dafür Zuschüsse. Diese decken jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten des Schulbetriebs ab. Um die verbleibenden Kosten zu decken, erheben Schulen in freier Trägerschaft Schulgeld. Das Mentora Gymnasium hat ein einkommensabhängiges Schulgeld sowie eine Geschwisterermäßigung eingeführt, um allen Einkommensgruppen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Die Kosten für Verpflegung oder gegebenenfalls für zusätzliche Leistungen sind im Schulgeld nicht enthalten. Kosten für zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Klassenfahrten, externe Workshops oder Arbeitsgemeinschaften bei einem anderen Träger, können nur nach Absprache mit den Vertragspartnern entstehen.
Geschwisterermäßigung
Wenn Geschwister gleichzeitig das Mentora Gymnasium besuchen, wird ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 20% gewährt. Das Schulgeld für das älteste Kind muss vollständig entrichtet werden. Die einmalige Aufnahmegebühr und Gebühren für weitere Leistungen sind von der Geschwisterermäßigung ausgenommen.
Berechnung des Schulgeldes
Das Schulgeld ist einkommensabhängig. Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor der Festsetzung des Schulgeldes erzielten positiven Einkünfte (z. B. positive Einkünfte des Kalenderjahres 2020 für das Schulgeld im Schuljahr 2021/2022). Für die Berechnung des Schulgeldes gelten die nachfolgenden Einkunftsarten als positive Einkünfte:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gewerbebetrieben
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Aktienkursgewinne)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus sogenannten Mini-Jobs
- Renten
- Stipendien
- Unterhaltsleistungen
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Kindergeld
- Krankengeld
- Verletztengeld
- Einnahmen nach dem SGB III-Arbeitsförderung (z. B. Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Konkursausfall oder Wohngeld)
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungs-, Beamten- oder sonstigen sozialen Gesetzen
Jahresbruttoeinkommen |
Monatlicher ElternbeitragSekundarstufe I |
Monatlicher ElternbeitragSekundarstufe II |
---|---|---|
bis 29.999 € | 100 € | 100 € |
30.000 bis 34.999 € | 158 € | 168 € |
35.000 bis 39.999 € | 210 € | 231 € |
40.000 bis 44.999 € | 263 € | 294 € |
45.000 bis 49.999 € | 315 € | 357 € |
50.000 bis 54.999 € | 368 € | 420 € |
55.000 bis 59.999 € | 420 € | 483 € |
60.000 bis 65.999 € | 473 € | 546 € |
66.000 bis 69.999 € | 525 € | 609 € |
70.000 bis 74.999 € | 578 € | 672 € |
75.000 bis 79.999 € | 630 € | 735 € |
80.000 bis 84.999 € | 683 € | 798 € |
85.000 bis 89.999 € | 735 € | 861 € |
90.000 bis 94.999 € | 788 € | 867 € |
95.000 bis 99.999 € | 840 € | 872 € |
ab 100.000 € | 945 € | 998 € |
Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000,00 EUR ist die Vorlage von Einkommensnachweisen nicht mehr erforderlich.
Hier können Sie die Schulgeldordnung herunterladen.