
Leistungsfortschritt am Gymnasium
Vor ein oder zwei Jahrzehnten war eine Bewertung im Allgemeinen gleichbedeutend mit einer Klassenarbeit. Jetzt erhalten die Schülerinennen und Schülern ihre Noten auf der Grundlage verschiedener Arten von Schülerbewertungen. Während dies ein großartiges Thema für einen kommenden Artikel sein kann, wollen wir heute bei der Bewertung, Progression und Abschlüssen von Schülerinennen und Schülern in Berlin bleiben. Schauen wir uns nun genauer an, wie der Leistungsfortschritt an einem Gymnasium gemessen wird.
Bewertung
Sekundarstufe I
Die Bewertung der Leistungen der Schülerinennen und Schülern basiert auf allen erbrachten Leistungen in Bezug auf das jeweilige Fach, einschließlich schriftlicher, mündlicher und praktischer Arbeiten. Hausarbeiten und schriftliche Übungen werden gleichmäßig über das Studienjahr verteilt. Die Anforderungen in dieser Arbeit werden an den Kriterien der Curricula gemessen. Mündliche Arbeit bezieht sich auf die mündlichen Beiträge der Schüler, die im Unterricht bewertet werden. In den Fächern Sport und Kunst dienen vor allem praktische Leistungen als Bewertungsgrundlage.
Die Leistungen in der Sekundarstufe I werden nach einem Sechs-Noten-System bewertet, wobei es noch positive oder negative Tendenzen bei den Zwischennoten gibt - z.B. eine 2+ bzw. 4-.
- Note 1 = Sehr gut
- Note 2 = Gut
- Note 3 = befriedigend
- Note 4 = Ausreichend
- Note 5 = Mangelhaft
- Note 6 = Ungenügend
Sekundarstufe II
Die Leistungen der Schüler in der Sekundarstufe II werden anhand eines Punktesystem bewertet, bei dem 15 Punkte die höchste und 0 Punkte die niedrigste Punktzahl sind. Die Punktzahlen korrelieren mit den Noten unter Einbeziehung der Tendenz. So entspricht eine 2+ 12 Punkten.
- Note 1 entspricht 15/14/13 Punkten
- Note 2 entspricht 12/11/10 Punkten
- Note 3 entspricht 9/8/7 Punkten
- Note 4 entspricht 6/5/4 Punkten
- Note 5 entspricht 3/2/1 Punkten
- Note 6 entspricht 0 Punkten. Hier gibt es keine Tendenz mehr.
Versetzung
Sekundarstufe I
Der Übergang in die nächste Klasse richtet sich nach den Leistungen der Schüler. In Berlin ist für eine Versetzung erforderlich, dass Schülerinennen und Schülern höchstens eine mangelhafte Note haben und in allen anderen Fächern mindestens ausreichend stehen. Hat eine Schülerinenn oder Schüler zwei Noten mangelhafte oder eine ungenügend, muss das durch im ersten Fall durch mindestens zwei befriedigende Leistungen bzw. im zweiten durch mindestens gute Leistungen in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.
Wenn eine Versetzung gefährdet ist
Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während des Schuljahres die Versetzung einer Schülerin oder Schülers gefährdet ist, wird die Schule eine individuelle Förderung festlegen, um eine Versetzung zu erreichen. Jede anleitende Lehrerkraft muss zunächst die Leistungsdefizite der Schülerin oder Schülers definieren und die Ursachen ermitteln. Anschließend werden individuelle Fördermaßnahmen entwickelt und mit der Klassenleitung abgestimmt. Dieser Plan wird mit der Schülerin oder Schülers und seinen Eltern besprochen.
Sekundarstufe II
Die letzten beiden Klassen des Gymnasiums werden als Qualifikationsphase bezeichnet. Aus den in dieser Phase erzielten Noten wird die Gesamtnote der Schülerinennen und Schülern gebildet, die sich aus den Noten der in diesen zwei Jahren absolvierten Lehrveranstaltungen und den Noten der Abiturprüfung zusammensetzt. Es gibt kein Versetzungsverfahren in der Qualifikationsphase, jedoch ist eine Jahrgangswiederholung möglich, wenn die für die Zulassung zur Abiturprüfung erforderlichen Noten nicht erreicht wurden.
Abschlüsse
Sekundarstufe I
Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums, erreichen in der Regel nach der 9. Klasse die Berufsbildungsreife (BBR) und nach der 10. Klasse den Mittleren Schulabschluss (MSA). Dafür nehmen sie an den gemeinsamen Prüfung für die erweiterte BBR und den MSA teil. Zusätzlich zu einem erfolgreichen MSA müssen Schülerinnen und Schüler für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe außerdem in allen Fächern über mindestens ausreichende Leistungen mit einer mangelhaften Ausnahme bzw. bei mehreren schlechteren Noten über entsprechende Ausgleiche verfügen.
Sekundarstufe II
Das Gymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfungen und einer fünften Prüfungskomponente. Unter diesen drei schriftlichen Prüfungen muss sich ein Fach befinden, das zentral geprüft wird sowie beide Leistungskurse.
Neben den drei schriftlichen Prüfungen gibt es eine mündliche Prüfung in eimem Grundkurs. Von diesen vier Prüfungen müssen zudem zwei in den folgenden drei Fächern bzw. Fächergruppen abgelegt werden: Deutsch, Fremdsprache und Mathematik.
Mit bestandener Abiturprüfung erwerben die Studierenden das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife. Die Qualifikation wird verliehen, wenn die erzielte Gesamtnote mindestens ausreichend ist (Durchschnittsnote 4 bzw. mindestens 300 Punkte).
Wir hoffen, dieser Artikel hat Ihnen ein paar Denkanstöße gegeben. Wenn Sie mehr über das Mentora-Gymnasium erfahren wollen, können Sie einen Termin vereinbaren, unsere Schule besuchen oder an einem der regelmäßigen Tagen der offenen Tür teilnehmen.