Übergang ans Gymnasium nach der Grundschule
Berlin ist eines der eher besonderen Bundesländer bezogen auf das Schulsystem. Anders als in den meisten Bundesländern endet die Grundschule in Berlin nicht bereits nach der Jahrgangsstufe vier, sondern in der Regel nach der Jahrgangsstufe sechs. Schülerinnen und Schüler sowie auch deren Eltern müssen somit nicht bereits im Alter von knappen zehn Jahren über die weitere schulische Laufbahn entscheiden, sondern ihnen werden noch zwei weitere Jahre zur Entwicklung und zur Entscheidung gewährt. Zudem bietet Berlin auch an, die fünfte Jahrgangsstufe als Probejahr an einem Gymnasium zu absolvieren. Sollte das Probejahr nicht erfolgreich sein, wechselt das Kind wieder in die 6. Klasse der Grundschule, um später zu entscheiden, wohin die Bildungsreise gehen soll.
Freie Schulwahl
Wie auch in anderen Bundesländern haben Eltern die Wahl, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Jedoch sollten sie sich als Elternteil an der, von der Grundschule erstellten, Förderprognose orientieren. In dieser Förderprognose wird schriftlich festgehalten, welche Lernkompetenzen, Neigungen und auch welches Leistungsvermögen eine Schülerin bzw. ein Schüler in den Haptfächern aufweist. Hierbei spielt auch die Durchschnittsnote des letzten Halbjahres der 5. Jahrgangsstufe und des ersten Halbjahres der 6. Jahrgangsstufe eine Rolle. Die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften werden hierbei verdoppelt in den Durchschnitt mit einberechnet. Als Richtwert führt dabei ein Notendurchschnitt von bis zu 2,2 zu einer eindeutigen Förderprognose für das Gymnasium. Zwischen 2,3 und 2,7 sind insbesondere die persönlichen Eigenschaften des Kindes, wie zum Beispiel Belastbarkeit, Motivation und Selbständigkeit entscheidend. Ab einem Schnitt von 2,8 wird eher der Übertritt auf eine integrierte Sekundarschule empfohlen.
Die passende Schule finden
Nicht nur die Schulart sollte für das Kind und dessen Persönlichkeit passen, auch die Schule und deren Schulprofil sind hierbei entscheidend. Gerade wenn es um die weitere Entwicklung des Kindes hinsichtlich Stärken und Schwächen geht, ist es unabdingbar, sich mit den Schulen im Detail zu befassen. Hier bieten sich Tage der offenen Tür an (aktuell vor allem online), um einmal hinter die Kulissen zu blicken und detailliertere Informationen zu erhalten, als die Webseiten es hergeben. Für viele Kinder ist ein besonderes Profil (sprachlich, musisch, naturwissenschaftlich, künstlerisch, oder wie am Mentora Gymnasium eine Kombination aus MINT und Kunst) interessant. Bei der Wahl der passenden Schule, sowie bedingt auch der passenden Schulform sollten Lernende im Zentrum stehen. Was möchte dieser heranwachsende junge Mensch in seinem Leben erreichen? Hat es bereits einen Berufswunsch? Hat es Talente, die es weiter ausbauen möchte oder sogar sollte? Diese Fragen sollten am besten gemeinsam mit dem Kind beantwortet werden, um daraus eine Top Fünf der Schulen zusammen zu stellen. Ein Besuch der jeweiligen Schule, kann dann den einen oder anderen Favoriten hervorbringen.
Übergang an öffentlichen weiterbildenden Schulen
Jedes Jahr im Februar können die Eltern ihre Kinder bei der gewünschten öffentlichen Schule anmelden. Auf dem Anmeldebogen ist Platz für eine Top Drei der Wunschschulen. Sollte entsprechend bei der ersten Schule kein Platz mehr verfügbar sein, so wird die Anmeldung automatisch zur zweiten Schule weitergegeben. Sollte keine der drei Wunschschulen einen Platz für Ihr Kind haben, nennt das Schulamt eine andere Schule der gewünschten Schulart. Diese Schule kann dann auch in einem anderen Bezirk liegen.
Übergang an Gymnasien in freier Trägerschaft
Schulplätze an Gymnasien in freier Trägerschaft werden nicht durch das Schulamt vergeben und somit sind diese Schulen auch nicht an die Fristen der Behörde gebunden. Eltern haben dementsprechend die Möglichkeit, auch nach Februar Ihr Kind anzumelden oder Termine zu vereinbaren, um das Gymnasium besser kennenzulernen. Falls Sie also nach der Rückmeldung vom Schulamt noch unsicher sind, ob deren Entscheidung die beste für Ihr Kind ist, haben Sie weiterhin Chancen auf einen Platz an einem Gymnasium in freier Trägerschaft.
Übergang in die 5. Klasse
Der Prozess, bereits nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium zu wechseln ähnelt dem Weg, in die 7. Jahrgangstufe zu wechseln. Eltern müssen sich ebenfalls im Februar (also nach den Halbjahreszeugnissen) bei ihrem Erstwunsch anmelden. Wenn das nicht funktioniert, gibt es im März erneut die Möglichkeit, das Kind an einem anderen Gymnasium anzumelden. Falls dort erneut kein Platz frei ist, können Eltern erneut ihr Kind, ab April, noch an den Schulen anmelden, die über freie Plätze verfügen. Im Unterschied zum Übergang in die 7. Klasse, sollten Eltern der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer der 4. Klasse bereits im Dezember von den Überlegungen zum Übergang in der 5. Klasse informieren, sodass ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart werden kann.